Wegen des Verdachts des Vogelgrippe-Aufkommens wurde vom Landratsamt Rosenheim ab 15.11.2016 eine Aufstallung (sofort gültig) angeordnet.
Die Verfügung betrifft alle Geflügelhalter in einem Bereich von 3 Kilometern entlang des Chiemsee-Ufers.
Aufstallung bedeutet, dass die Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einem Dach gehalten werden müsse - Wildvögel dürfen nicht zu den gehaltenen Tieren vordringen können bzw. dessen Kontakte mit den Haltungstieren müssen vermieden werden.
Alle Eingänge zum gehaltenen Federvieh müssen mit Einrichtungen zur Schuhdesinfektion versehen sein. Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes dürfen nicht freigelassen werden. Geflügelhalter-Meldung:
Alle Geflügelhalter im Landkreis Rosenheim, die Ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Landratsamt Rosenheim, Abteilung Veterinäramt (Tel. 08031-392-6002) anzuzeigen.
Für Menschen besteht keine Gefahr; Geflügel und Eier können ohne Einschränkung gekauft und verzehrt werden. Die Lebensmittel sollten (wie sonst auch) stets gut erhitzt und durchgegart werden.
Wir bitten um Beachtung und ggf. weiterer Veranlassung!